Art. 2.- In Artikel XV.60/15 des Wirtschaftsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. November 2020, werden die Wörter "eine Entscheidung zur Auferlegung einer administrativen Geldbu;szlig;e anfechtet, reicht innerhalb einer Frist" durch die Wörter "eine Entscheidung zur Auferlegung einer administrativen Geldbu;szlig;e oder eine Entscheidung zur Schuldigerklärung anfechtet, reicht zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb einer Frist" ersetzt.
Art. 3.- [Abänderung des Gesetzes vom 27. März 2023 über den Schutz des Berufs und des Titels des Landmesser-Gutachters und zur Schaffung einer Kammer der Landmesser-Gutachter]
Art. 4.- [Bestimmung in Bezug auf das Inkrafttreten von Artikel 3]
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 25. Mai 2024
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Wirtschaft
P.-Y. DERMAGNE
Der Minister des Mittelstands
D. CLARINVAL
Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
F. VANDENBROUCKE
Die Ministerin des Fernmeldewesens und der Post
P. DE SUTTER
Der Minister der Justiz und der Nordsee
P. VAN TIGCHELT
Die Ministerin der Umwelt
Z. KHATTABI
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz
A. BERTRAND
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
P. VAN TIGCHELT