Texte 2021032794

26 JUIN 2020. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 16 mai 2003 d'exécution du chapitre XI de la loi-programme du 8 avril 2003 relatif à la collecte de données concernant les déplacements des travailleurs entre leur domicile et leur lieu de travail. - Traduction allemande

ELI
Justel
Source
Mobilité et Transports
Publication
20-9-2021
Numéro
2021032794
Page
98476
PDF
version originale
Dossier numéro
2020-06-26/45
Entrée en vigueur / Effet
Texte modifié
belgiquelex

Art. 2.- Artikel 2 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

"Der Bericht mit Angaben zum Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beinhaltet für jedes Unternehmen sowie für jede Niederlassungseinheit, die mindestens drei;szlig;ig Arbeitnehmer umfasst, auf einem Datenträger die im Folgenden aufgeführten Angaben, entsprechend den Mustern, die nach Konsultierung des Nationalen Arbeitsrates und des Zentralen Wirtschaftsrates von dem für die Mobilität zuständigen Minister oder seinem Beauftragten festgelegt werden.

Die in Absatz 1 erwähnten Angaben sind Folgende:

1. Kenndaten der Niederlassungseinheit und Gesamtverteilung der Arbeitnehmer,

2. Arbeitszeitregelung in der Niederlassungseinheit mit der Anzahl der Arbeitnehmer pro Arbeitsregelung, nämlich feste Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit, Schichtarbeit oder unregelmä;szlig;ige Arbeitszeit,

3. Anzahl der Arbeitnehmer nach Hauptverkehrsmittel für die Gesamtzahl der Arbeitnehmer der Niederlassungseinheit,

4. Anzahl der Arbeitnehmer nach Hauptverkehrsmittel je nach Postleitzahl ihres Wohnsitzes für mindestens 40 Prozent der Gesamtzahl der Arbeitnehmer der Niederlassungseinheit,

5. Erreichbarkeit der Niederlassungseinheit und Mobilitätsprobleme innerhalb der Niederlassungseinheit, nämlich Informationen über:

- Parkmöglichkeiten für Pkw, Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder,

- Probleme bei der Nutzung von Pkw, Fahrrädern und öffentlichen Verkehrsmitteln,

- andere Mobilitätsprobleme,

6. Ma;szlig;nahmen, die der Arbeitgeber zum Mobilitätsmanagement in der Niederlassungseinheit ergriffen oder geplant hat, nämlich:

- Ma;szlig;nahmen für Fahrräder, Carpooling, öffentliche Verkehrsmittel und Pkw,

- Homeoffice,

- diverse Ma;szlig;nahmen."

Art. 3.- [Aufhebungsbestimmung]

Art. 4.- Die für Beschäftigung, Landesverteidigung, öffentlichen Dienst beziehungsweise Mobilität zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 26. Juni 2020

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Die Ministerin der Beschäftigung

N. MUYLLE

Der Minister der Landesverteidigung

Ph. GOFFIN

Der Minister des Offentlichen Dienstes

D. CLARINVAL

Der Minister der Mobilität

Fr. BELLOT

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