Art. 2.- Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3.- Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN
Die Staatssekretärin für Asyl und Migration
N. DE MOOR