Art. 2.- Vorliegender Erlass tritt einen Monat nach Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 20. Februar 2024
A. VERLINDEN
"Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 20. Februar 2024 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 5. September 2014 zur Festlegung des Musters der Identifizierungskarte der Beamten und Personalmitglieder, die für die Feststellung der Verstö;szlig;e, die mit kommunalen Verwaltungssanktionen geahndet werden können, zuständig sind
Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 5. September 2014 zur Festlegung des Musters der Identifizierungskarte der Beamten und Personalmitglieder, die für die Feststellung der Verstö;szlig;e, die mit kommunalen Verwaltungssanktionen geahndet werden können, zuständig sind
(Image non reprise pour des raisons techniques, voir M.B. du 27-01-2026, p. 4282)
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 20. Februar 2024 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 5. September 2014 zur Festlegung des Musters der Identifizierungskarte der Beamten und Personalmitglieder, die für die Feststellung der Verstö;szlig;e, die mit kommunalen Verwaltungssanktionen geahndet werden können, zuständig sind, beigefügt zu werden.".
Die Ministerin des Innern,
A. VERLINDEN