Texte 2023048375
Art. 2.- In Artikel 262 des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit werden folgende Wörter aufgehoben:
", au;szlig;er in Sachen:
1. Gewährung einer in Artikel 20 vorgesehenen Genehmigung unter Auflagen,
2. Ablehnung einer in Artikel 16 vorgesehenen Genehmigung oder einer in Artikel 22 vorgesehenen Verlängerung dieser Genehmigung,
3. Entziehung einer in den Artikeln 28 und 29 vorgesehenen Genehmigung,
4. Ablehnung einer Zulassung für Ausbildungen, Prüfungszentren und Zentren für psychotechnische Untersuchungen,
5. Feststellung einer Nichteinhaltung der in Artikel 61 Nr. 6 vorgesehenen Sicherheitsbedingungen."
Art. 3.- In Artikel 265 desselben Gesetzes wird Nr. 3 wie folgt ersetzt:
"3. wird die Beitreibung des in Nr. 1 erwähnten Betrags in Ermangelung einer Bankgarantie der mit der Einnahme und Beitreibung nichtsteuerlicher Forderungen beauftragten Verwaltung des Föderalen Offentlichen Dienstes Finanzen anvertraut, die gemä;szlig; dem Domanialgesetz vom 22. Dezember 1949 verfährt."
Art. 4.- In Artikel 270 desselben Gesetzes werden zwischen den Wörtern "festgestellten Verstö;szlig;e" und den Wörtern "und eventuelle Ansätze zur Verbesserung des vorliegenden Gesetzes" die Wörter ", die Ergebnisse der Politik in Sachen Genehmigungen und Identifizierungskarten" eingefügt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 5. Mai 2022
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE