Lex Iterata

Texte 2023047673

13 AOUT 2023. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à l'application du livre XX du Code de droit économique aux titulaires d'une profession libérale. - Traduction allemande

ELI
Justel
Source
Justice
Publication
7-12-2023
Numéro
2023047673
Page
115561
PDF
version originale
Dossier numéro
2023-08-13/05
Entrée en vigueur / Effet
Texte modifié
belgiquelex

Art. 2.- Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines Insolvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.

2. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" und das Wort "Insolvenzbearbeiterkandidaten" durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt.

Art. 3.- In der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

Art. 4.- In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

Art. 5.- Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

3. In § 3 werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

Art. 6.- In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.

Art. 7.- In Artikel 10 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und wird das Wort "Insolvenzbearbeiter" durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" ersetzt.

Art. 8.- In Artikel 12 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

Art. 9.- In Artikel 13 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

Art. 10.- Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

1. [Abänderung des französischen Textes]

2. In Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt.

Art. 11.- In der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.

Art. 12.- In Artikel 15 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der Insolvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.

Art. 13.- Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Der Minister der Justiz

V. VAN QUICKENBORNE