Texte 2023047672
Art. 2.- Artikel 5 desselben Königlichen Erlasses wird wie folgt abgeändert:
a)Die Nummern 11 und 12 werden wie folgt ersetzt:
"11. Buchprüfer und zertifizierte Buchprüfer: Institut der Steuerberater und Buchprüfer,
12. Steuerberater und zertifizierte Steuerberater: Institut der Steuerberater und Buchprüfer,".
b)Die Nummern 13, 14 und 15 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:
"13. Kfz-Sachverständige: Institut für Kfz-Sachverständige,
14. Landmesser-Gutachter: Föderaler Rat der Landmesser-Gutachter,
15. Patentanwälte: Institut der Patentanwälte."
Art. 3.- Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 4. Mai 2021
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE