Texte 2023044974
Art. 2.- Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 16. November 2015 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Soziales wird durch einen Buchstaben d) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"d) nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags bei dem Entleiher beschäftig ist, bei dem er von einem Leiharbeitsunternehmen überlassen wird, um einen Flexi-Job auszuüben."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird
Gegeben zu Brüssel, den 1. April 2022
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Arbeit
P.-Y. DERMAGNE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE