Texte 2021033170

5 OCTOBRE 2018. - Arrêté royal fixant le tarif forfaitaire pour les prestations lors de l'expertise psychiatrique dans le cadre d'une procédure d'internement. - Traduction allemande

ELI
Justel
Source
Intérieur
Publication
30-9-2021
Numéro
2021033170
Page
104269
PDF
version originale
Dossier numéro
2018-10-05/24
Entrée en vigueur / Effet
Texte modifié
belgiquelex

Art. 2.- Ziel ist, nur einen forensischen Psychiater zu bestimmen. In diesem Fall ist er allein verantwortlich für die Ausführung der Aufgabe, die Wahl der Mittel und das Ergebnis. Wenn er einen Assistenten hinzuzieht, dann nur in untergeordneter Funktion und nur für Teilaufgaben.

Infolge der diesbezüglichen Bemerkung des Staatsrats ist zu präzisieren, dass nur dann mehrere Sachverständige gleichberechtigt bestimmt werden können, wenn der betreffende oder bestimmte forensische Psychiater dem beantragenden Magistrat bei der Kenntnisnahme der Sache mitteilt, dass er den Auftrag nur annehmen kann, wenn er ihn im Rahmen eines Kollegiums von Sachverständigen ausführen kann, wenn also mehrere Sachverständige auf gleichem Fu;szlig; bestimmt werden. Nur in diesem Fall reicht jeder Sachverständige eine aufgeteilte Kostenaufstellung ein. Werden nur Assistenten hinzugezogen, so ist der bestimmte Sachverständige für deren Bezahlung verantwortlich.

In Artikel 2 werden ebenfalls die Bedingungen festgelegt, die die Sachverständigenkollegien erfüllen müssen, um für den hier festgelegten Tarif berücksichtigt werden zu können. Dies ist nicht als Auferlegung zusätzlicher Bedingungen anzusehen, die nicht in Artikel 5 § 2 des Gesetzes über die Internierung vorgesehen sind. Es handelt sich um die in Artikel 5 § 5 dieses Gesetzes erwähnten Modalitäten, gemä;szlig; denen geregelt wird, wie der Sachverständige oder das Sachverständigenkollegium Honorare erhalten können.

Da zurzeit manchmal wenig Klarheit darüber besteht, wer die Gesamtverantwortung trägt, wenn der bestimmte forensische Psychiater bei der durchzuführenden Untersuchung die Hilfe von Kollegen oder Psychologen in Anspruch nimmt, ist somit jede Diskussion ausgeschlossen. Der bestimmte Psychiater und nur er allein gilt als Ausführender des Auftrags, seine Assistenten arbeiten unter seiner Leitung und Aufsicht. Die Assistenten geben Gutachten in eigenem Namen ab, machen Tests, mit oder ohne Hilfe von Geräten, oder untersuchen einen bestimmten Aspekt der Sache. Was der bestimmte Psychiater mit dem Ergebnis ihrer Arbeit macht, liegt in seiner Verantwortung. Es versteht sich von selbst, dass der bestimmte forensische Psychiater seine Aufgabe keinesfalls einem Dritten übertragen darf. Der forensische Psychiater wird intuitu personae aus einer Liste von Sachverständigen ausgewählt, die aufgenommen sind in dem im Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Erstellung eines nationalen Registers der gerichtlichen Sachverständigen und zur Erstellung eines nationalen Registers der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher erwähnten Register.

KAPITEL 3 - Pauschaltarif für die Leistungen und seine Zusammensetzung

Art. 3.- Der Tarif für alle "erweiterten" Arten von psychiatrischen Untersuchungen(1), die im Gesetz über die Internierung erwähnt sind, ist derselbe, den ein "Vertragsarzt" für eine gewöhnliche (das hei;szlig;t freiwillige) psychiatrische Untersuchung gemä;szlig; den geltenden LIKIV-Tarifen ("Konsultation durch einen zugelassenen Facharzt für Psychiatrie") berechnen darf. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag pro Treffen zwischen dem Psychiater und dem Betreffenden, die sogenannte Konsultation.

Bei den im LIKIV-Tarif erwähnten "Konsultationen" handelt es sich um Sitzungen, die in der Praxis auf 45 Minuten begrenzt sind. Achtzehn dieser Konsultationen entsprechen also 13,5 Stunden. Diese Zahl ist höher als die im aktuellen Tarif und ermöglicht eine bessere Qualität in Bezug auf Untersuchung, Diagnose und Behandlung. Dadurch wird die Behandlung des Betreffenden zielgerichteter und wird die Sicherheit der Gesellschaft erhöht. Diese Anzahl von Konsultationen hält dem Vergleich mit den Nachbarstaaten besser stand (in den Niederlanden liegt das Maximum bei 25 Stunden und in Gro;szlig;britannien bei 30 Stunden) und dadurch wird die berechtigte Kritik an der derzeit niedrigen Anzahl abnehmen.

Dieser Tarif gilt in allen Fällen: für Sachverständige, die alleine arbeiten, für Mitglieder eines Sachverständigenkollegiums, die den Tarif unter ihnen aufteilen, und ebenfalls für Sachverständige (oder Sachverständigenkollegien), die einen Assistenten aus einer anderen Disziplin der Verhaltenswissenschaften hinzuziehen, den sie von der Entschädigung bezahlen müssen, die sie erhalten haben.

Art. 4.- Der Tarif für alle "eingeschränkten" Arten von psychiatrischen Untersuchungen(2), die im Gesetz über die Internierung vorgesehen sind, beträgt die Hälfte des Tarifs für "erweiterte" Untersuchungen. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen in Bezug auf die Entwicklung oder Folgeuntersuchungen von Personen, die bereits untersucht wurden.

Art. 5.- Die im vorliegenden Erlass festgelegten Tarife beruhen auf dem Prinzip eines Pauschalbetrags für eine bestimmte Art. von Gutachten. In Artikel 5 sind alle Kosten aufgeführt, die in diesem Pauschalbetrag enthalten sind, so dass bei der Erstellung der Kostenaufstellung keine Interpretation möglich ist. Die Liste dient lediglich als Beispiel. Darüber hinaus sind alle vorbereitenden Schritte, um zu einem qualitativen (Identifizierung) und quantitativen (Bestimmung des Grads) Ergebnis zu kommen, in der Pauschale enthalten.

KAPITEL 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 6.- Wie in den Rechtsvorschriften zum nationalen Register der gerichtlichen Sachverständigen, die am 1. Dezember 2017 in Kraft treten, vorgesehen, gibt es für die Gerichtspsychiater ebenfalls einen Übergangszeitraum von fünf Jahren, um als forensischer Psychiater zugelassen zu werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für Sachverständige, die dem forensischen Psychiater beistehen.

Art. 7.- Psychiater, die durch die Einführung des neues Tarifs Gefahr laufen, eine höhere Entschädigung zu verlieren, auf die sie nach dem alten Tarif Anrecht gehabt hätten, wahren diesen Anspruch.

Art. 8.- In diesem Artikel wird festgelegt, welche Minister mit der Ausführung des Erlasses beauftragt sind.

Ich habe die Ehre,

Sire,

der ehrerbietige

und treue Diener

Eurer Majestät zu sein.

Der Minister der Justiz

K. GEENS

Nota's

(1) Erwähnt in Artikel 5 § 3 Absatz 1 (ausführlicher Bericht), Artikel 5 § 4 (neues Gutachten) und Artikel 77/1 § 3 (Gutachten im Fall einer erneuten Verurteilung) des Gesetzes über die Internierung.

(2) Erwähnt in Artikel 5 § 3 Absatz 2 (Aktualisierung des Gutachtens), Artikel 51 § 2 (zusätzliche forensisch-psychiatrische Untersuchung), Artikel 67 § 1 (zusätzliche forensisch-psychiatrische Untersuchung im Hinblick auf eine endgültige Freilassung) und Artikel 77/9 § 5 (forensisch-psychiatrisches Gutachten im Hinblick auf die Aufhebung der Internierung) des Gesetzes über die Internierung.

5. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines Internierungsverfahrens

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gru;szlig;!

Aufgrund des Programmgesetzes (II) vom 27. Dezember 2006, des Artikels 6;

Aufgrund des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die Internierung, des Artikels 5 § 5, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Mai 2016;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors beim Minister der Justiz vom 15. Juni 2017 und derjenigen des Finanzinspektors beim Minister der Volksgesundheit vom 6. Februar 2018;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. Juni 2018;

In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, durchgeführt gemä;szlig; den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.849/1/V des Staatsrates vom 31. Juli 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschlo;szlig;en und erlassen Wir:

KAPITEL I - Begriffsbestimmungen

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. "forensischer Psychiater": Arzt, der die aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe festgelegten Bedingungen erfüllt,

2. "geltender LIKIV-Tarif": Tarif mit der Nummer 109631, der im Verzeichnis der Gesundheitsleistungen für eine Konsultation eines zugelassenen Psychiaters festgelegt ist,

3. "beantragende Behörde": alle Gerichtsbehörden in Strafsachen,

4. "Internierungsgesetz": das Gesetz vom 5. Mai 2014 über die Internierung, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Mai 2016.

KAPITEL 2 - Beantragung psychiatrischer Gutachten

Art. 2.- Die beantragende Behörde überträgt ihren Auftrag an einen forensischen Psychiater persönlich oder, wenn die Untersuchung signifikant komplex ist und ihre Entscheidung ausführlich mit Gründen versehen ist, an ein Kollegium, das gemä;szlig; Artikel 5 § 2 letzter Absatz des Internierungsgesetzes zusammengesetzt ist. Der forensische Psychiater und das Kollegium können sich ebenfalls von anderen Verhaltensforschern beistehen lassen.

KAPITEL 3 - Pauschaltarif für die Leistungen und seine Zusammensetzung

Art. 3.- Für die in Artikel 5 § 3 Absatz 1, Artikel 5 § 4 und Artikel 77/1 § 3 des Internierungsgesetzes erwähnte psychiatrische Untersuchung wird der zu diesem Zweck vorgesehene Betrag gemä;szlig; dem geltenden LIKIV-Tarif gewährt, mit einem Maximum von achtzehn Konsultationen.

Wenn die beantragende Behörde ebenfalls eine Untersuchung von einem Psychologen oder einem anderen Verhaltensforscher vornehmen lässt, wird dieser Verhaltensforscher gemä;szlig; dem Tarif für nicht näher bestimmte Sachverständige mit Universitätsausbildung entschädigt.

Werden die Untersuchungen von einem Kollegium von forensischen Psychiatern durchgeführt, so wird jeder von ihnen mit einem gleichen Teil des in Absatz 1 erwähnten Tarifs, mit einem Maximum von einundzwanzig Konsultationen, entschädigt.

Art. 4.- Für die in Artikel 5 § 3 Absatz 2, Artikel 51 § 2, Artikel 67 § 1 und Artikel 77/9 § 5 des Internierungsgesetzes erwähnten psychiatrischen Untersuchungen wird der zu diesem Zweck vorgesehene Betrag gemä;szlig; dem geltenden LIKIV-Tarif gewährt, mit einem Maximum von neun Konsultationen und ohne die Möglichkeit ein Kollegium damit zu beauftragen. Für Untersuchungen durch Psychologen und andere Verhaltensforscher gilt Artikel 3 Absatz 2.

Art. 5.- Alle vorbereitenden Schritte im Hinblick auf eine qualitative Untersuchung sind in dem Pauschaltarif enthalten. Der Pauschaltarif der im vorliegenden Erlass festgelegten Honorare deckt alle Kosten ab, insbesondere die Nutzung der Infrastruktur, Personalkosten, Kosten für Material, Geräte, Hilfsmittel, Müllbehandlung, Fotos, Recherchen in der wissenschaftlichen Literatur, Archivierung der Beweisstücke oder externe Übertragung, Erstellung des Gutachtens, Kopien, Korrespondenz, Kosten für die Speicherung aller für das Gutachten verwendeten Daten während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums und die Aufrechterhaltung des Qualitätssystems. Die Kosten für Psychologen und andere Verhaltensforscher fallen nicht hierunter.

KAPITEL 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 6.- Hätte der forensische Psychiater zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren eine höhere Entschädigung nach dem alten Tarif erhalten, kann er die Differenz geltend machen.

Art. 7.- Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Brüssel, den 5. Oktober 2018

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Der Minister der Justiz

K. GEENS

Lex Iterata est un site web qui propose les textes législatifs consolidés du Moniteur Belge sous une nouvelle forme. Lex Iterata fait partie de Refli, qui vise à simplifier le calcul de salaire. Ces deux projets sont conçus par la société namuroise de développement informatique Hypered.